Wie läuft die Zustimmung ab?
Welche Einwilligungen gibt es?
Ihre Einwilligung ist in jedem Fall freiwillig. Ob und ggf. in welchem Umfang Sie Ihre Zustimmung erteilen wirkt sich nicht auf Ihre Behandlung an der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) aus.
An der UMG gibt es verschiedene Wege, über die eine Einwilligung erfolgen kann. Generell lässt sich hierbei zwischen einer sogenannten breiten Einwilligung und einer studienspezifischen Einwilligung unterscheiden.
- Bei der breiten Einwilligung stellen Sie Ihre Bioproben und Ihre Daten generell der medizinischen Forschung zur Verbesserung von Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten zur Verfügung.
- Bei der studienspezifischen Einwilligung werden Sie konkret für die Studie, für die Sie aufgrund Ihrer Erkrankung in Frage kommen, aufgeklärt.
In beiden Fällen befindet jeweils eine unabhängige Ethikkommission über das Vorhaben.
Breite Einwilligung („Broad Consent“)
Einwilligung zur Nutzung von Restmaterial
Wenn Sie als Patient*in an der UMG behandelt werden, unterschreiben Sie vor Beginn einen Behandlungsvertrag. Im Rahmen dessen können Sie Ihre Einwilligung zur Nutzung von sogenanntem Restmaterial (Bioproben die zum Zweck der Untersuchung oder Behandlung entnommen wurden, dafür jedoch nicht mehr benötigt werden) und medizinischen Daten zu Forschungszwecken erteilen. Die Diagnostik hat dabei immer Vorrang. Bei einer Zustimmung übertragen Sie das Eigentumsrecht an Ihren Proben an die UMG. Nach der Diagnosestellung wird die Bioprobe, die für die Forschung interessant ist, nicht sachgerecht entsorgt, sondern in der Zentralen Biobank der UMG eingelagert.
Diese Einwilligung bezieht sich ausschließlich auf Restmaterial.
Einwilligung für zusätzliche Materialgewinnung
Für bestimmte Forschungsgruppen der UMG kann es für deren Fragestellungen sinnvoll sein, von Ihnen zusätzliche Bioproben für zukünftige, teilweise noch unbekannte Forschungsfragen zu sammeln. Die Analysemethoden können dabei auch genetische Analysen Ihres kompletten Erbgutes umfassen. Für diesen Zweck können Ärztinnen/Ärzte Sie mittels der Biobank-Einwilligungserklärung aufklären. Hierbei können Sie u.a. zusätzlich entscheiden, ob Ihnen gesundheitsrelevante Ergebnisse zurückgemeldet werden sollen oder ob Proben und Daten in andere Länder übermittelt werden dürfen.
Diese Einwilligung schließt eine zusätzliche Materialgewinnung im Rahmen einer ohnehin notwendigen Probenentnahme für Ihre Behandlung sowie genetische Untersuchungen mit ein.
Weitere Informationen finden Sie in der Patient*inneninformation.
Download: Einwilligungserklärung
Studienspezifische Einwilligung
Sollten Sie für eine bestimmte Studie als Patient*in in Frage kommen, wird ein/-e Arzt/Ärztin Sie nach der Teilnahme fragen.
Einwilligung und Widerruf liegen hierbei in der Verantwortung der jeweiligen Studie.
Downloads
Das könnte Sie auch interessieren