Wie erhalte ich Proben und Daten?

Zentrale Biobank / UMG Sammlung

🛈 Informationen zum Prozess der Herausgabe von Studienproben finden Sie hier.

1.) Anfrage / Feasibility

Zur Klärung der grundsätzlichen Verfügbarkeit gewünschter Bioproben und Daten, kontaktieren Sie uns im Vorfeld der "offiziellen" Beantragung gern formlos per E-Mail oder Telefon (Kontakt s.u.). Nach Eingang und Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung ob und ggf. in welchem Umfang Bioproben und Daten für Ihr Forschungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden können. Sofern verfügbar reservieren wir diese für Sie.

Weiterführende Informationen zu aktuell bestehenden Probenkontingenten entnehmen Sie bitte unserer Website.

2.) Beantragung

Für den Zugriff auf Bioproben und/oder Daten der UMG Sammlung ist, unabhängig vom geplanten Anwendungsfall, ein vollständig ausgefülltes Beantragungsformular erforderlich. Sollten Sie im Rahmen Ihres Forschungsvorhabens Stammzellen inkl. zugehöriger Daten benötigen, nutzen Sie bitte das entsprechend angepasste Beantragungsformular für Stammzellen.

Sofern im Rahmen der initialen Anfrage nicht bereits geschehen, übermitteln Sie uns bitte spätestens nach Feststellung der grundsätzlichen Verfügbarkeit das im Kontext Ihres Forschungsvorhabens relevante und vollständig ausgefüllte Beantragungsformular.

Je nach Umfang der gewünschten Proben und Daten kann es notwendig sein, dass von Ihnen gemachte Angaben (bspw. Ein- und Ausschlusskriterien, umfangreiche weitere Daten) verschlüsselt an das medizinische Datenintegrationszentrum (UMG-MeDIC) übermittelt werden. Diese Weitergabe Ihrer Informationen erfolgt UMG-intern und vertraulich sowie ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage.

3.) Prüfung / Ethik

Nach Antragsstellung erfolgt anschließend eine sowohl fachliche als auch formelle Prüfung Ihres Antrags durch das zuständige Herausgabekomitee (UAC). Dieses entscheidet, ggf. in Abstimmung mit dem Use & Access Committee des UMG-MeDIC und i.d.R. innerhalb von 2-3 Wochen, über die Herausgabe.

Zur Vereinfachung der Ihrerseits notwendigen Vorbereitungen stellt Ihnen die Zentrale Biobank UMG, die Zuständigkeit der Ethik-Kommission der Universitätsmedizin Göttingen vorausgesetzt, eine Vorlage zur Einreichung eines vereinfachten Ethikantrags inkl. zugehörigem Anschreiben zur Verfügung.

4.) Vertragsschluss / Herausgabe

Nach Klärung aller zuvor genannten Modalitäten erfolgt abschließend die Unterzeichnung einer Nutzungsvereinbarung (intern) bzw. eines Material and Data Transfer Agreements (MDTA, extern) und Sie können mit Ihrer Forschung beginnen.

© Zentrale Biobank UMG

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Aljoscha Erlebach

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