Welche Nutzung erlaubt die Biobankeinwilligung?
Die Biobankeinwilligung erlaubt die breite Nutzung von Bioproben und Daten für die medizinische Forschung und darf ausschließlich für die UMG Sammlung genutzt werden. Diese Forschung dient der Verbesserung, der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen. Jedes Projekt, das diese Proben und/oder Daten verwenden möchte, wird zuvor von einer unabhängigen Ethikkommission bewertet. Die Proben und/oder Daten dürfen unter anderem verwendet werden für:
- genetische Untersuchungen (auch der gesamten Erbsubstanz)
- Forschung durch Dritte (andere Universitäten, Forschungsinstitute und forschende Unternehmen)
- Projekte in Ländern, bei denen von der Europäischen Kommission kein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt wurde (wenn diesem optionalen Punkt zugestimmt wurde)
Nachdem Ihre Klinik durch die Zentrale Biobank in die UMG Sammlung integriert wurde, können die Dokumente für die Aufklärung Ihrer Patienten zum Einschluss in die UMG Sammlung genutzt werden.
Als Forscher*in innerhalb der UMG können Sie hier die Biobankeinwilligung und dazugehörige Patienteninformation aufrufen: https://www.roxtra.med.uni-goettingen.de/Roxtra/doc/showfolder.aspx?folderid=13093.
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